Unsere Chronik
In allen Jahrhunderten hat der Mensch den Segen und den Fluch des Feuers erfahren. Zu allen Zeiten war die Menschheit heimgesucht von Brandkatastrophen. Somit war die Bekämpfung von Bränden schon immer eine wichtige Aufgabe des Menschen.
Die früher übliche Bauweise der Häuser zunächst aus Holz, eingedeckt mit Stroh, bestenfalls mit Schindeln war der Grund für manche Brandursache. Das Wärmen der Wohnung, sowie das Kochen an einer offenen Feuerstelle, stellte eine große Gefahrenquelle dar. Ein kleines Mißgeschick genügte, und schon war die Heimstatt nicht mehr zu retten.
Da war dann Selbst- und Nachbarschaftshilfe notwendig. Da ein Brandunglück jeden treffen konnte, war man in einem Dorf aufeinander angewiesen. Und dies machte den großen Zusammenhalt aus, der früher das Dorfgeschehen bestimmte und sich auch heute noch in der Freiwillige Feuerwehr fortsetzt.
Die Brandhilfe war eine der wichtigsten Pflichten der Nachbarn. Unter Nachbarschaft verstand man das ganze Dorf. Schon in den mittelalterlichen Rechtsvorschriften war festgelegt, daß jeder zum Löschen des Feuer kommen muß, auch dann, wenn er vielleicht mit dem Brandleider verfeindet war:
Wenn ein Brand ausgebrochen war, konnte man sich meist nur auf die Rettung angrenzender Gebäude beschränken. Die einzigen Hilfsmittel zur Brandbekämpfung waren zunächst lederne, später leinerne Wassereimer und Sandschaufeln. Die Helfer, jeder von Ihnen hatte einen Feuereimer mitzubringen, bildeten eine Kette durch die der gefüllte Eimer weitergereicht und das Wasser über die gefährdeten Dächer gegossen wurde.
Mit der ständigen Vergrößerung der Ansiedlungen und der Bevölkerungsdichte nahm auch die Brandgefahr immer mehr zu, wie es z.B. in der Thomasnacht 1824 in Taufkirchen (Bergham) geschah, als ein drittel der Ortschaft den Flammen zum Opfer fiel. Daher wurde es notwendig, gesetzliche Regelungen über das Feuerlöschwesen zu schaffen.
Als eine der ältesten Vorschriften existierte bereits eine Anordnung vor dem 30-jährigen Krieg, also um das Jahr 1600. Die damilige Regierung schrieb den größeren Orten vor, Geräte wie Feuerleitern, Ledereimer, Haken, Schaufeln und Helme bereitzustellen, um für die Brandbekämpfung gewappnet zu sein. Weiterhin wurde vorgeschrieben, daß, falls nicht ein natürliches Gewässer (Bach oder Fluß) vorhanden war, entsprechende Löschteiche angelegt werden mußten.